© Msf-Unterneukirchen
Haftungsauschluß:
Ergänzungen:
Die Anmeldung erfolgt durch Abgabe des ordnungsgemäß ausgefüllten Anmeldeformulars und/oder Online Anmeldung per
Internet und/oder entrichten des gültigen Tagesbeitrages beim Veranstalter. Im Falle eines Rücktrittes eines Ringbetreibers oder
das vom Ringbetreiber nicht zur Verfügung stellen können der Rennstrecke, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die
Veranstaltung abzusagen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder von
den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen,
falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflicht zu übernehmen und das
Nenngeld zurückzuerstatten. Darüber hinausgehende Ansprüche werden nicht anerkannt oder abgegolten. Die Benützung der
Rennstrecke, sowie des Fahrerlagers u. deren Einrichtungen während der Veranstaltung, die Teilnahme an der Veranstaltung und
der Aufenthalt am gesamten Gelände der Rennstrecke ist sowohl für die Teilnehmer als auch für Besucher und Zuschauer
grundsätzlich nur auf eigene Gefahr und nur mit Anerkenntnis der Teilnahme und Aufenthaltsbedingungen des Veranstalters und
des Ringbetreibers gestattet. Für Schäden an der Rennstrecke, deren Umfeld, den Werbeeinrichtungen, Boxen und Fahrerlager
und anderen Einrichtungen haftet der Verursacher unabhängig von der Verschuldensfrage. Der Verursacher hat den Schaden
uneingeschränkt wieder gutzumachen. Es steht ihm aber frei Regressansprüche gegen den seiner Meinung nach Schuldigen
geltend zu machen. Den Anweisungen des Veranstalters, sowie des Personals des Rennstreckenbetreibers ist im Fahrerlager und
auf der Rennstrecke unbedingt Folge zu leisten. Für von Begleitpersonen oder Besuchern verursachte Schäden haftet der
Verursacher bzw. dessen Vormund. Der Teilnehmer haftet für alle ihm zugehörigen Begleitpersonen und verpflichtet sich diese auf
die besonderen Gefahren der Veranstaltung und des gesamten Umfeldes im besonderem in der Boxenstraße und dem Fahrerlager
hinzuweisen. Der Aufenthalt von Kindern ist nur im Bereich des Fahrerlagers und der Boxenstraße und nur im Beisein der Eltern
und unter ständiger Aufsicht der Eltern, auf Gefahr und vollen Verantwortung der Eltern oder von ihnen dazu bevollmächtigten
Personen gestattet. Die Rennstrecke darf nur mit geeigneter und vollständiger Schutzbekleidung (Sturzhelm, Motorrad-Stiefel,
Motorradanzug, Handschuhe) befahren werden. Ein Rückenprotektor wird empfohlen. Das Befahren der Rennstrecke ist nur mit
einem im technisch einwandfreien Zustand befindlichen Fahrzeug und ohne Drogen u. Alkoholeinfluss gestattet. Die technisch
einwandfreie Ausstattung eines Fahrzeugs umfasst u. a. folgende Punkte: die Phonzahl von 98 dB darf nicht überschritten werden,
funktionstüchtige Bremsanlage, einwandfreie Bereifung, Ölablassschraube und Ölfilter müssen fest angezogen und sollten mit
Draht gesichert sein, das Auspuffsystem muss den jeweiligen Geräusch- und Lärmbestimmungen der Rennstrecke entsprechen,
alle scharfkantigen Teile sowie Gläser und Spiegel müssen abmontiert oder abgeklebt werden. Der allgemeine technische Zustand
muss Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit gewährleisten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, technisch nicht
einwandfreie Fahrzeuge aus Sicherheitsgründen von der Veranstaltung auszuschließen, ohne jegliche finanzielle Rückvergütungen
zu erstatten. Der Teilnehmer erklärt hiermit ausdrücklich, die allgemein gültigen FIM Flaggenzeichen und die entsprechenden
Verhaltensregeln zu kennen. Das Nichtbeachten der Flaggensignale oder ein nicht entsprechendes Verhalten oder Nichtbeachtung
der Anweisungen des Veranstalters oder des Personals der Rennstrecke, können zum sofortigen Ausschluss ohne
Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter, Ringbetreiber oder deren Helfer und Personal führen. Eine auch nur teilweise
Rückerstattung des Teilnahmebetrages oder Startgeldes ist nicht möglich. Teilnehmer welche nicht im Besitz eines gültigen
Führerscheines der entsprechenden Klasse (Motorrad) sind, erklären ausdrücklich, ausreichend Erfahrung im Umgang mit
Motorräder zu haben, und entsprechende Kurse und Schulungen besucht zu haben. Bei Teilnehmer unter 18 Jahren bedarf es der
Unterschrift eines Erziehungsberechtigten am Anmeldeblatt, der damit ebenso diese Bedingungen uneingeschränkt anerkennt und
die volle Verantwortung für den Teilnehmer übernimmt. Der Teilnehmer versichert in Besitz einer gültigen Kranken- bzw.
Auslandskrankenversicherung zu sein. Ich erkläre mit meiner Unterschrift vorstehende Teilnahmebedingungen und das Reglement
für den Rennbetrieb und die Verzichtserklärung gelesen und vollinhaltlich zur Kenntnis genommen und inhaltlich verstanden zu
haben, sowie mein uneingeschränktes Einverständnis mit allen angeführten Punkten. Weitere Verhaltensregeln und
Gefahrenhinweise gibt es kostenlos beim Veranstalter. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder
werden, so hat dies auf die Rechtswirksamkeit der übrigen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so
umgedeutet werden, dass der Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann. Ich bin des Weiteren damit einverstanden, dass
meine Daten mittels EDV verarbeitet werden um Informationsmaterial von MSF Unterneukirchen e.V. 1987 zu erhalten. Bei
Unfällen auf der Rennstrecke verzichtet der Teilnehmer auf Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche gegenüber anderen
Teilnehmern, sofern diesen keine grobe Fahrlässigkeit oder Absicht nachgewiesen werden kann. Der Teilnehmer wird darauf
hingewiesen, dass auf der Rennstrecke durch die erhöhte Geschwindigkeit (die Veranstaltung dient jedoch nicht zur Erzielung der
Höchstgeschwindigkeit) auch ein erhöhtes Gefahrenpotential besteht und unverschuldete Stürze möglich sind. Es gilt der
Ehrenkodex: Jeder zahlt seine eignen Schäden unabhängig der Verschuldensfrage, ausgenommen grobe Fahrlässigkeit und
Mutwilligkeit. Der Veranstalter übernimmt allerdings keine Haftung für die Rechtswirksamkeit dieser Bestimmung!
KURZFASSUNG (dient nur zum besseren Verständnis und ersetzt nicht die detaillierte Version unten):
Als Teilnehmer haftest du für alle von dir, deinen Begleitpersonen und deinem Besitz verursachten Schäden. Auch wenn diese an
der Rennstrecke und/oder deren Einrichtung angerichtet werden. Du entbindest die Veranstalter, den Rennstreckenbetreiber und
alle ihm zurechenbaren Personen von allen Haftungen, außer für Personenschäden und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Detaillierte Version: Die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen und Haftungsverzichtserklärung beschränkt sich auf die
Teilnahme an Veranstaltungen vom MSF Unterneukirchen e.V.1987 (im Folgenden auch Veranstalter genannt) oder deren
Rechtsnachfolger, ab des unten angeführten Zeitpunktes oder sich auf diese beziehende Ereignisse und oder Vorkommnisse. Es
gelten die hier veröffentlichten Haftungsverzichts- und Teilnahmebedingungen sowie die Verhaltensregeln auf Rennstrecken. Die
Teilnahme an der Veranstaltung, die Benutzung der Rennstrecke, des gesamten Areals und deren Einrichtungen erfolgt auf eigene
Gefahr. Die Teilnehmer tragen die allgemeine zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen
benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit hiermit kein Haftungsverzicht vereinbart wird. Bewerber und Fahrer erklären
mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen
entstehen, und zwar gegen – MSF Unterneukirchen e.V.1987 - dem Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, -
Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,- den
Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör
verursacht werden, und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung –
auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines
Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen; gegen - die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer),
deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, - den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Mitfahrer
(anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichten
sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, außer für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch
eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für Schäden,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines
Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung aller
Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für
Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter
Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Meine (unsere)
Unterschrift gilt zeitlich unbeschränkt für alle Termine des MSF Unterneukirchen e.V.1987 bis auf schriftlichen, eingeschriebenen
Widerruf im Vorhinein einer Veranstaltung an die Vereinsadresse oder deren Rechtsnachfolger. Die Fahrerbesprechung ist für alle
verpflichtend. Die Teilnahme ist ab 16 Jahre und ohne Führerschein aber nur mit ausreichender Fahrpraxis gestattet. Die
Unterschrift und das Beisein des Erziehungsberechtigten sind verpflichtend. Für Kinder herrscht Aufsichtspflicht der
Erziehungsberechtigten. Hunde sind an die Leine zu nehmen. Änderungen vorbehalten!